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BGH-Urteil zur Untervermietung

  • Gelistet: 8. Dezember 2013 19:25

News-Artikel:

Selbst wenn ein Vermieter keine Untervermietung mehr will, darf er seinem Mieter nicht sofort fristlos kündigen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Eine Urteilsbegründung lässt der BGH noch folgen.

Eine Immobiliengesellschaft hatte ihrem Mieter das Recht unterzuvermieten entzogen und ihm auch fristlos gekündigt. Der Mieter hatte die Wohnung an zwei Personen untervermietet, was ihm der Mietvertrag zuvor erlaubt hatte. Die Kündigung akzeptierte er nicht.

(AZ: VIII ZR 5/13)

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