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Blinde haben Recht auf Hörkassetten

  • Gelistet: 12. August 2014 09:33

News-Artikel:

Blinde können im Rahmen eines Rechtsstreits ihre Unterlagen als Hörkassetten einfordern. Solange blinde Bürger nicht durch einen Rechtsanwalt vertreten werden, haben sie laut Gesetz Anspruch auf „Barrierefreiheit“, entschied das Bundessozialgericht in Kassel. Sie müssen sich auch nicht darauf verlassen, dass sie die Unterlagen vorgelesen bekommen. (AZ: B 3 P 2/14 B)

Blinde und sehbehinderte Personen hätten ein Wahlrecht, ob sie die Schriften in Blindenschrift, als Hörkassette, in Großdruck oder auch in elektronischer Form erhalten wollen, so das BSG.

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