Urteil: Windkraft in Schutzgebieten
- Gelistet: 6. Oktober 2013 10:50

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Windkrafträder dürfen auch in Landschaftsschutzgebieten gebaut werden. Sie beeinträchtigen die Erholung dort nicht, entschied der Bayerische Verfassungsgerichtshof (Az Vf.15-VII-12). Das Gericht wies die Klage mehrerer Bewohner im Landkreis Starnberg ab, die die Planung von Windkrafträdern in Erholungsflächen verhindern wollten.
Die Richter stellten ausdrücklich fest, dass Landschaftsschutzverordnungen zur Nutzung der Windenergie geändert werden dürfen. Die Entscheidung dürfte grundsätzlich bedeutsam für die Ausweisung von Flächen bei solchen Vorhaben sein.