Urteil: Telekom darf nicht drosseln
- Gelistet: 2. November 2013 11:30

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Die Deutsche Telekom darf die Surfgeschwindigkeit bei Pauschaltarifen nicht einschränken. Eine derartige Vertragsklausel erklärte das Kölner Landgericht für unzulässig und gab damit einer Klage der Verbraucherzentrale NRW statt.
Das Urteil betreffe sowohl die zunächst angekündigte Drosselung auf 384 Kilobit als auch diejenige auf 2 Megabit pro Sekunde. Mit dem Begriff Flatrate verbinde der Kunde bei Internetzugängen über Festnetz einen Festpreis für eine bestimmte Surfgeschwindigkeit und rechne nicht mit Einschränkungen, hieß es. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig