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Eigentümer muss streuen

  • Gelistet: 25. Februar 2015 10:57

News-Artikel:

Eigentümer muss streuen

Bei Glatteis sind Hauseigentümer für das Streuen auf dem Weg vor ihrem Haus verantwortlich. Bei Unfällen auf ungestreuten Gehwegen droht Eigentümern die Zahlung von Schmerzensgeld. Bei entsprechender Witterung beginnt die Räum- und Streupflicht mit dem Einsetzen des Verkehrs gegen 7 Uhr morgens und endet am Abend um 20 Uhr.

Die Eigentümer können jedoch die Räum- und Streupflicht durch vertragliche Regelungen auf eine Hausverwaltung oder die Mieter übertragen, erläuterte das Oberlandesgericht Hamm mit Verweis auf ein Urteil (Az: 9 U 38/12).

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